+49 821 455 44 60

RU

DE

Erbrecht

Im Erbrecht entstehen die größten Probleme oftmals dann, wenn der Erblasser seine letztwilligen Verfügungen zu Lebzeiten nicht klar und rechtssicher ausgestaltet hat. Erbstreitigkeiten sind aller Erfahrung nach kostspielig und ziehen sich über viele Jahre. Sie können dies vermeiden, indem Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. An eine letztwillige Verfügung, sei es durch Testament oder durch Erbvertrag, sollte unbedingt denken, wer

  • selbständig ist und sein Unternehmen vererben möchte (Stichwort: Qualifizierte Erbfolgeklausel in Unternehmerverträgen);
  • mehrfach verheiratet war und eventuell nicht sämtliche Abkömmlinge gleich behandelt wissen möchte;
  • mehrere gesetzliche Erben hat, so dass eine Erbengemeinschaft entsteht;
  • Erben oder Pflichtteilsberechtigte hinterlassen wird, die auf soziale Leistungen angewiesen sein werden, so z.B wegen einer dauernden geistigen oder körperlichen Behinderung (Stichwort Behindertentestament);
  • Eventuell noch minderjährige Kinder hinterlässt;
  • Vermögen hinterlässt, das der Familie insgesamt bewahrt werden soll;
  • Personen Vermögen oder bestimmte Vermögensgegenstände hinterlassen möchte, die nicht alleiniger gesetzlicher Erbe sein werden;
  • seinen Ehegatten vor Ansprüchen der Abkömmlinge schützen möchte (Stichwort: Berliner Testament);

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, hier gestaltend zu wirken und entgegen der ursprünglich gedachten gesetzlichen Erbfolge eine Regelung zu treffen. Nicht zu unterschätzen sind auch die steuerlichen Auswirkungen einer Erbschaft. Insbesondere dann, wenn nicht der Ehegatte und/oder die Kinder erben werden, fällt eventuell eine hohe Steuer an, die bei entsprechender Regelung gemindert werden kann. In unserem Haus stehen Ihnen hier ebenfalls die Möglichkeit zur Verfügung, kompetente steuerliche Beratung zu erhalten. Wir arbeiten Hand in Hand, so dass Sie eine umfassende Betreuung in Ihren gesamten erbrechtlichen Angelegenheiten erhalten.

Wir helfen auch bei der Abwicklung des Erbfalles selbst. Ebenso unterstützen wir Sie dabei, Ihre erbrechtlichen Ansprüche durchzusetzen, sei dies als Miterbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer.

Scheuen Sie sich nicht, zumindest im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs mit uns zu sondieren, ob für Sie eine weitere anwaltliche Betreuung, sei es zur Gestaltung einer letztwilligen Verfügung oder sei es zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche,  sinnvoll sein kann.

Bitte wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin Annette Bieber

Zwinger in Dresden

Als ein Meisterwerk des europäischen Barocks präsentiert der Dresdner Zwinger, gelegen zwischen der Semperoper und dem Postplatz, eine herausragende Kunstsammlung.

установите flash.